Werte Eltern,
die Regelungen des Neunten Schreibens zur Organisation des Schuljahres 2021/2022 vom 16. Dezember 2021 sind entsprechend bis zum 19. Januar 2022 weiter anzuwenden:
(1) Für die Schülerlinnen der Jahrgangsstufen 6 der Primarstufe gilt Präsenzpflicht.
(2) Schülerlinnen der Jahrgangsstufen 1 bis 5 können aufgrund einer entsprechenden Erklärung ihrer Sorgeberechtigten dem Präsenzunterricht fernbleiben.
(3) Die Erklärung ist schriftlich gegenüber der Schule abzugeben; einer
Begründung bedarf es nicht.
(4) Die Erklärung ist mindesten für eine (Schul-)Woche abzugeben.
(5) Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
(6) Die Schulen sollen die Schülerlinnen am Anfang der Woche mit Lernaufgaben versorgen. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
Trebbin, 27.12.2021
Mit freundlichen Grüßen.
R. Ueckert, Schulleiterin
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